Wohnungseigentumsrecht

WOHNUNGS­EIGENTUMSRECHT

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RA Tom Martini ist Fachanwalt für Miet­recht
und Wohnung­seigentums­recht

Mitglied im geschäftsführenden Vorstand und Delegierter von

1. Vorsitzender von

1. Vorsitzender von

Beratung oder Vertretung z. B. in den folgenden Bereichen

  • Anfechtungsklagen
  • Wohngeldklagen
  • Rückbau- und Unterlassungsklagen (z.B. bauliche Veränderung)
  • Betreuung bei der Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Beschlussantragsformulierungen
  • Prüfung der Jahresabrechnungen und der Wirtschaftspläne
  • u.v.m.
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