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Ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Familienrecht hat eine gemeinsame Schnittstelle im Immobilienrecht. Die Beratung und Vertretung zum Erhalt der Immobilie oder aber auch der Auseinandersetzung der Eigentümer ist daher ein erheblicher Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Martini.

Insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung von Ehegatten, aber auch der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, ist die gemeinsame Immobilie ein sehr wichtiges Thema, denn diese stellt meist den erheblichsten Vermögenswert dar.

Aber auch Erbengemeinschaften, zerstrittene Mehrheitseigentümer und diejenigen, welche in das Eigentum des anderen erheblich investiert haben, brauchen Unterstützung und Rat, wie ihre Ansprüche angemessen druchgesetzt werden können.

Mann und Frau nachdenklich

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