Fachanwalt
Fachanwalt
Fachanwalt: Der geprüfte Spezialist
RA Tom Martini ist
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
Qualifiziert bleiben durch Fortbildung
Der Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden, dozierend tätig zu sein oder wissenschaftliche Publikation in dem entsprechenden Fachgebiet zu veröffentlichen.
Fachanwalt, die besondere Qualifikation des Rechtsanwalts
Die Rechtsanwaltskammer verleiht dem jeweiligen Rechtsanwalt nach Nachweis der Qualifikation den Titel „Fachanwalt“ für das jeweilige Rechtsgebiet.
Grundlage für die Ernennung ist die Fachanwaltsordnung. Hiernach muss der Rechtsanwalt mindestens drei Jahre als solcher zugelassen sein und in dem betreffenden Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse, aber auch praktische Erfahrungen gegenüber dem Fachanwaltsausschuss nachweisen. Dieser prüft das nach. Erst nach positivem Abschluss dieser Überprüfung wird der Rechtsanwalt als Fachanwalt ernannt.