Anwalt für Ihre Scheidung in Berlin Reinickendorf

 

RA Tom Martini ist Fachanwalt für Familienrecht

 

 

 

"Gerade in der Trennung oder Scheidung ist es wichtig, jemanden zu haben, der einem kompetent zur Seite steht."

RA Martini steht Ihnen zu sämtlichen Fragen des Familienrechts oder Lebenspartnerschaftssachen gerne zur Verfügung. Sie erhalten eine umfassende Betreuung, fachlich kompetente Beratung und Vertretung zu allen relevanten Themen des Eherechts, z.B. Ehescheidung, Sorgerecht,  Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Wohnungszuweisung, Hausratsaufteilung und der Familienimmobilie.

 

RA Martini ist Referent und Berater im "Verein humane Trennung und Scheidung e.V." - kurz VHTS - und legt damit seinen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit auf einen menschlichen, humanen Umgang der Parteien auch im Falle der Trennung und Scheidung. Dieses erspart dem Mandanten regelmäßig nicht nur unnötige Kosten.



Das Familienrecht umfasst aber auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft mit allen seinen Facetten und Belangen.

Für neue Mandanten:

Bitte füllen Sie den Aufnahmebogen in Familiensachen aus und bringen Sie diesen zum Beratungstermin mit.

Welche Unterlagen muss ich zur Beratung mitbringen?

Sie wollen sich scheiden lassen, dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (wenn vorhanden):

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Ehevertrag
  • Alles, was Sie für wichtig halten

Gang der Scheidung

Bis zur rechtskräftigen Scheidung kann es eine Weile dauern. Das Trennungsjahr muss abgewartet werden und die Bearbeitungszeit des Familiengerichts dauert ebenfalls lange. Durchschnittlich braucht die Bearbeitung der Ehescheidung durch das Gericht neun Monate. Streiten die Eheleute über weitere Folgesachen, kann sich der Termin zur Scheidung weiter verzögern. 

 

Die Scheidung wird durch Antrag eines Ehegatten beim Familiengericht eingeleitet. Das Gericht bestimmt mindestens einen Termin zur mündlichen Verhandlung, in dem es die Eheleute anhört. Sind alle Angelegenheiten, über die das Gericht entscheiden wird, geklärt, ergeht ein Beschluss, in welchem die Ehe geschieden wird.

 

Tipp: Werden keine Folgesachen mitentschieden und wurde der Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen, verkürzt sich meist die Bearbeitungszeit des Gerichts von neun Monate auf bis zu sechs Wochen. 

Das Trennungsjahr

Zum Termin der Ehescheidung durch das Familiengericht muss das Trennungsjahr abgelaufen sein. Sonst kann die Ehe nicht geschieden werden. Der Antragsteller muss den Zeitpunkt der Trennung dem Gericht gegenüber mitteilen und, wenn der Antragsgegner den Trennungszeitpunkt bestreitet, sogar beweisen. Sollte der Ehegatte nicht geschieden werden wollen, sollten die Beweise der Trennung "gesichert" werden. Dieses ist meist unproblematisch durch Auszug aus der Ehewohnung möglich.

Scheidungsantrag

Das Familiengericht wird nicht von selbst aus tätig. Damit das Scheidungsverfahren vom Gericht bearbeitet wird, muss ein Antrag auf Ehescheidung gestellt werden. Hierfür besteht ein Anwaltszwang. Der Antragsteller benötigt also einen Rechtsanwalt.

Versorgungsausgleich

Wenn der Ehevertrag den Versorgungsausgleich nicht wirksam ausschließt, wird das Familiengericht die in der Ehezeit eingezahlten Rentenbeiträge nach dem Halbteilungsgrundsatz zwischem den Eheleuten aufteilen. Das ist der Versorgungsausgleich. Ein besonderer Antrag hierzu ist nicht notwendig, denn das Gericht führt diesen von Amts wegen durch.

Folgesachen zum Scheidungsantrag

Es können weitere Anträge, z.B. zum Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt, zum nachehelichen Unterhalt, Zugewinn, Hausratverteilung, gestellt werden, wenn dieses zwischen den Ehegatten streitig bleibt. Durch die gemeinsame Entscheidung dieser Streitigkeiten, also zusammen im Verbund mit der Ehescheidung, können regelmäßig Gerichts- und Anwaltskosten gespart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben zu den Kosten der Scheidung nur der ersten Orientierung dienen. Durch Ihre persönliche Lebenssituation, aber auch auf Grund der Tätigkeit des Anwalts oder des Gerichts, kann es zu Abweichungen der Kostenberechnung kommen.

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